02.07.2026
Gemäss Reglement über die Hundetaxen der Einwohnergemeinde Bremgarten ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August älter als 6 Monate sind.
Im August 2026 wird den Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2026 in Rechnung ge-stellt. Nach Beschluss der Stimmberechtigten beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2026 un-verändert CHF 100 pro Tier.
Mit der Abschaffung der obligatorischen Tollwutschutzimpfung wird die Hundekontrollmarke nicht mehr jährlich neu geprägt. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust der Marke kann diese bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5 ersetzt werden.
Hundehalter, die neu in unsere Gemeinde gezogen sind oder deren Hund verstorben ist, er-suchen wir, sich beim Fachbereich Finanzen zu melden.