05.11.2025
Per 31. Dezember 2025 erreichen folgende Gräber die Grabruhedauer:
Familiengrab-Nr.: ---
Urnenhaingrab- Nr.: 3 / 17 / 18 / 27 / 54 / 71 / 124 /126 / 127 / 128A / 154 / 150
Urnennischengrab-Nr.: 15
Sargreihengrab-Nr.: 215 / 216
Urnenreihengrab-Nr.: 1123A / 1124 / 1125
Für Familien-, Urnenhain- und Urnennischengräber besteht die Möglichkeit, den Grabplatz gegen Kostenfolge zu verlängern.
Wir bitten die Angehörigen, den persönlichen Grabschmuck sowie allfällige Bepflanzungen bis spätestens 31. Dezember 2025 von den Gräbern zu entfernen.
Sollten Sie den Grabstein behalten wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Fachbereich Finanzen. Ohne Rückmeldung werden die Gräber im Januar 2026 aufgehoben und die Grabsteine kostenlos entsorgt.
Für Grabverlängerungen, Grabsteinabholungen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Finanzen unter Telefon 031 306 64 70 gerne zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bremgarten b. Bern
Fachbereich Finanzen