Bremgarten bei Bern
Bremgarten bei Bern

Gemeindezentrum Johanniterstrasse 24 – Sanierungsprojekt 2027/28

05.11.2025

Die Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern hat im Jahr 2017 von der reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern das Gemeindezentrum Johanniterstrasse 24 für CHF 3,9 Mio. erworben.

Die Parzelle umfasst eine Fläche von 3'722 m2, die Geschossfläche beträgt 2'600 m2. Das Gebäude wurde Anfang der 1970-er Jahre erstellt und ist im Bauinventar des Kantons Bern in einer Baugruppe als erhaltenswert eingestuft.

Bereits im Jahr 2017 wurde der kurz- und mittelfristige Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf auf rund 1,2 Mio. veranschlagt. Es wurde ins Auge gefasst, die Liegenschaft mit geringfügigen Instandstellungen noch 10 – 15 Jahre weiterbetreiben und nutzen zu können.

Bei den Sanierungskosten ging man von Heizung, Fenster, Dach, Sonnenschutz, Lüftung und Akustik aus.

Aktuell werden im Gemeindezentrum die folgenden Räume punktuell oder dauerhaft genutzt:

UG: Brockenstube und Bücherverkauf durch Bremgarten vereinT
Felsenstube für Sitzungen, Feste, und durch Pro Senectute
Raum der Spielgruppe Chinderland
Ehemaliger Clutch (Jugendtreff) durch Theaterverein für Proben
Raum in Zivilschutzanlage durch private Nutzende

EG: Chutzestube und Bremgartenstube für 5. Kindergartenklasse
Ratsstube und Aarestube durch Tagesschule
Kleiner und Grosser Saal für punktuelle Nutzungen durch Gemeinde, etc.

1. OG: Birchzimmer für Sitzungen
Foyer und Ländlizimmer für Oberstufe, Textiles Gestalten
Ehem. Wohnung für Musikschulunterricht

Das Gebäude wird durch verschiedene Nutzerinnen und Nutzer belegt und zusätzlich auch für wiederkehrende Einzelnutzungen wie Weihnachtsmarkt, Bremgartenlauf, etc. Von den Nutzenden sind vermehrt Rückmeldungen an die Gemeinde gelangt, dass die Räumlichkeiten abgelebt wirken und eine Sanierung dringend nötig ist.

Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und weist mit seiner Bausubstanz nicht mehr einen zeitgemässen Ausbaustandard auf. Energetische Verbesserungen mit Fotovoltaikanlage und Ersatz der bestehenden Ölheizung durch ein kosequentes Heizen mit dem Wärmekollektiv sind wichtige Vorgaben, die bei einer Sanierung eingehalten werden müssen.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. März 2017 hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass bauliche Anpassungen gut überlegt und koordiniert werden müssen.


Aktueller Stand

Seit dem Kauf per 1. Januar 2018 sind 8 Jahre vergangen. Die Bausubstanz ist in dieser Zeit zunehmend schlechter geworden und es ist nun dringend notwendig, die Liegenschaft gesamthaft zu sanieren. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe hat im Jahr 2022 von einer ersten Kostenschätzung über CHF 8,7 Mio Kenntnis genommen. Dies bei einer Kostengenauigkeit von +/- 15 %.


Die benötigten finanziellen Mittel sind alsdann in die Investitionsplanung der Gemeinde eingeflossen und zwar in den Jahren 2026 bis 2030.

Im Frühjahr 2025 hat die Arbeitsgruppe nach einer Zeit der Konsolidierung ihre Arbeit nun wieder aufgenommen, um das Projekt sowohl bezogen auf die Kosten als auch auf die Ausführung zu schärfen.

Die Kostenschätzung geht jetzt von CHF 9,1 Mio. +/- 15 % aus.

Gegenüber dem Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2022 ergeben sich teuerungsbedingt Mehrkosten von rund CHF 352'000 sowie Mehrkosten für die höhere Mehrwertsteuer von rund 35'000.

Die Kostenaufteilung zeigt, dass rund 90 % reine Sanierungskosten, wie Haustechnik, energetische Sanierung, Umgebungssanierung, Nebenkosten und Reserve sind und nur rund 10 % auf eine Angebotsverbesserung entfallen. Die Reserve beträgt 10 %.

Im Vergleich zu einem Abbruch mit anschliessendem Neubau eines gleichwertigen Gebäudes ist die Sanierung um mindestens CHF 3 Mio. günstiger. Trotz der sanierungsbedürftigen Bausubstanz macht eine Sanierung gegenüber einem Neubau Sinn, weil

- die Kosten tiefer sind
- die Liegenschaft identitätsstiftend und denkmalgeschützt ist
- die Vermeidung von Vernichtung grauer Energie berücksichtigt wird

Bei einem Neubau käme auch noch der Zeitfaktor (längere Bauzeit mit höherer Teuerung) und die Notwendigkeit von zu erstellenden Raum-Provisorien hinzu.

Die Realisierung des Sanierungsprojektes ist für das Schuljahr 2027/28, d.h. ab Juli 2027 bis Juli 2028, vorgesehen. Dies erlaubt einerseits eine Finanzierung der anfallenden Kosten, verteilt auf 2 Kalenderjahre und ermöglicht ebenso – mit einem 1-jährigen Unterbruch – eine komprimierte Ausführung der Arbeiten, was sich positiv auf die Kosten auswirken wird.

Während der Bauarbeiten Sommer 2027 bis Sommer 2028 muss das Gebäude vollständig leer sein. Es stehen keine Räume für Drittnutzungen zur Verfügung.

Der Terminplan sieht vor, dass das Kreditgeschäft der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Der Gemeinderat will die verbleibende Zeit gut nutzen, um die Bevölkerung frühzeitig und detailliert über den Stand der geplanten Sanierung der Liegenschaft zu informieren und mit den Nutzerinnen und Nutzer von Räumlichkeiten im Gemeindezentrum alternative Möglichkeiten für eine räumliche Auslagerung während eines Jahres zu besprechen.

In einem nächsten Beitrag im "dr Wecker" werden das Bauvorhaben und die Nutzungen nach der Renovation näher vorgestellt.

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