Unser Häckseldienst steht jeweils im Frühling und Herbst allen Interessierten zur Verfügung für die Zerkleinerung von gröberem Material wie Sträucher- und Baumschnitte. Alternativ zum Häckseln können Sie in Ihrem Garten mit Ästen Refugien für Klein- und Kleinsttieren schaffen. Insbesondere auf die Frostperiode hin für die Winterruhe resp. den Winterschlaf. Bitte beachten Sie bei länger liegenden Astwerkhaufen, insbesondere über die Winterzeit, dass Reptilien wie ungiftige Ringelnattern, Mauer- und Zauneidechsen, Blindschleichen und andere Tiere u.a. Insekten, Igel etc. die Asthaufen oft als Habitat in Beschlag nehmen. Lassen Sie also einen über die Winterzeit liegenden Holz- oder Asthaufen im Frühling häckseln, ist die Gefahr gross, dass diese Tiere getötet oder ihrem Winterlager beraubt werden. Es macht in solchen Fällen Sinn z.B. das letzte Häckseldatum im Frühling anzustreben
Diese Dienstleistung wird pro Benützer einmal im Frühling und einmal im Herbst während 20 Minuten gratis zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf von 20 Minuten wird für jede weitere Minute ein Unkostenbeitrag von CHF 2.50 berechnet. Das Inkasso des Unkostenbeitrages erfolgt gegen Quittung vor Ort durch die Wegmeister.
Reservation
Um zum Anmeldeformular zu gelangen, wählen Sie bitte das untenstehende Formular. Die Dienstleistung kann nach Voranmeldung (bis am Vortag 10.00 Uhr) in Anspruch genommen werden.
Hinweise zur Bereitstellung:
Das Häcksel-Material muss bis 07.00 Uhr in geordneten Haufen an gut zugänglichen Orten am Strassen- oder Trottoirrand bereitgestellt werden. Die Schnittstellen der Äste und Zweige müssen alle in dieselbe Richtung zeigen. Äste und Zweige dürfen einen Durchmesser von 8 cm nicht überschreiten und keine Dornen enthalten.
Aus arbeitstechnischen Gründen kann das Häckselgut nicht direkt in Gefässe und dgl. abgefüllt, sondern lediglich auf den Boden gehäckselt werden.
Das gehäckselte Material muss durch den Bereitsteller zurückgenommen werden und darf nicht über die ordentliche Grünabfuhr abgeführt werden. Achten Sie darauf, dass das Häckselgut nicht mit Fremdmaterial wie Steine, Metall, Schnüre, etc. vermischt ist. Die Messer der Häckselmaschine werden sonst beschädigt.