Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Im Rahmen der Schweizerischen Bundesverfassung sind die Kantone in der Gestaltung ihrer Steuerordnung und Steuertarife frei. Die Kantone sind ermächtigt, jede Steuer zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich beansprucht. Infolgedessen sind die Steuergesetze und die Steuerbelastungen von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
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