Eigentum

  • Umwelt und Bauen
  • Fachbereich Bau und Betriebe
  • Amtliche Bewertung
    Der amtliche Wert bildet den Vermögenswert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Vermögens- und Liegenschaftssteuern. Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen (in Form des Eigenmietwertes) zu versteuern haben. Bei Neubauten oder wertvermehrenden Änderungen werden die amtliche Werte laufend durch den kantonalen Schätzer festgesetzt bzw. nachbewertet und durch die Steuerverwaltung schriftlich eröffnet.
    Die Bewertungsunterlagen können durch den Eigentümer/Nutzniesser beim Steuerbüro eingesehen werden. Es kann auch eine Kopie des Grundstückprotokolles bestellt werden.


    Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Rechtsmittel gegen den amtlichen Wert und den Eigenmietwert bei einer Neueröffnung.

 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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