Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Pensionierung

  • AHV-Zweigstelle
  • AHV-Rente
    Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des folgenden Monates nach zurückgelegtem 65. Altersjahr für Männer, 64. Altersjahr für Frauen. Die Rentenanmeldung muss mindestens 4 Monate vor Rentenbeginn bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge entrichtet wurden.
    Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Erziehungsgutschriften
    Bei der Berechnung der Altersrente kann einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreute, eine Erziehungsgutschrift angerechnet werden. Sie entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehe je zur Hälfte aufgeteilt.

     

    Flexibles Rentenalter
    Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Rentenvorausberechnung
    Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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