Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Diese Bestätigung kann erst nach der Vaterschaftsanerkennung bestellt werden. Möchten Sie ein Kind vor- oder nachgeburtlich anerkennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Zivilstandsamt. Die Bestätigung einer Kindesanerkennung muss beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden.
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Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
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