Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Verordnung Förderbeiträge Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Der Gemeinderat setzt per 1. September 2021 die Verordnung über Förderbeiträge Erneuer-bare Energien und Energieeffizienz in Kraft, die er Anfang Juni beschlossen hat. Mit den jährlichen finanziellen Mitteln im Rahmen von rund CHF 30'000 unterstützt die Gemeinde Projekte, die der Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien dienen und nachhaltig sind. Die Mittel kommen aus der Verbrauchsabgabe für Gas und einem durch den Gemeinderat gesprochenen Zusatzkredit. Die Verordnung und die dazugehörenden Beitrags- und Auszahlungsgesuche sind auf der Homepage der Gemeinde unter Rubrik Reglemente aufgeschaltet, bzw. können über die Gemeindeverwaltung per Mail praesidiales@3047.ch oder telefonisch 031 306 64 64 bezogen werden. Die Förderbeiträge kurz zusammengefasst:
Fotovoltaik-Anlagen, je nach Leistung bis max. CHF 3'000 GEAK plus, Pro Liegenschaft CHF 300 Gebäudesanierung über Minergie und Plusenergie, Zertifikat CHF 1'500 Gebäudesanierung nach GEAK-Klassen CHF 1'500 Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Wärmepumpe bzw. Holzheizung CHF 1'500 Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Anschluss an Wärmekollektiv oder Wärmeverbund CHF 3'000
Bedingungen sind positive Förderbescheide von pronovo (für Fotovoltaik-Anlagen) bzw. des kantonalen Förderprogrammes und eine Gesuchseinreichung vor Inangriffnahme der Arbeiten.
Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
MontagDienstag bis DonnerstagFreitag
Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
13.30 bis 16.30 Uhr13.30 bis 16.30 Uhrgemeinderat(at)3047.chpraesidiales(at)3047.ch