Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Kommission für Natur und Landschaft

  • Fachbereich Bau und Betriebe
  • Kommission für Natur und Landschaft

    Die Fachkommission für Natur und Landschaft (KNL) erarbeitet und entwickelt die strategische Grünplanung zuhanden des Gemeinderates. Weiter berät sie den Gemeinderat und die Gemeindebehörden in Fragen, die Natur, Landschaft und Biodiversitätsförderung betreffen. Sie hat eine Biodiversitätsstrategie für die Gemeinde Bremgarten erarbeitet, die vom Gemeinderat ab dem 1.1.2023 in Kraft gesetzt wurde. 

    Die KNL erarbeitet ausserdem Massnahmen und initiiert Projekte, mit welchen die strategische Grünplanung und die Biodiversitätsstrategie konkretisiert und umgesetzt werden können. Jährlich organisiert sie beispielsweise das „Gmeinwärch“, einen Freiwilligeneinsatz von Bürgerinnen und Bürgern.

    Die KNL entstand aus der GNL (Gruppe Natur und Landschaft) und wurde vom Gemeinderat auf den 1.1.2023 zur Fachkommission ernannt.

    Die KNL arbeitet eng mit der Planungskommission zusammen. Die Anträge der KNL an den Gemeinderat werden daher auch in der Planungskommission besprochen und mit deren Empfehlung an den Gemeinderat weitergeleitet.

     

    Mitglieder: 6 – 8, von Amtes wegen ist der/die Gemeinderat/Gemeinderätin Ressort Hochbau, Planung und Verkehr Mitglied.

    Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.
     

    E-Mail: knlbremgarten@gmail.com

    Naturschutzgebiet Hoger
    Bedeutung
    Der Südhang am Hoger stellt den wertvollsten Trockenstandort in der Region Bern dar. Trockenwiesen sind durch ihren Blumenreichtum, durch die Vielzahl an Schmetterlingen und anderen Insekten leicht von den „übrigen" Wiesen zu unterscheiden.

    Geschichte der Unterschutzstellung
    Bereits 1980 stand für die Gemeinde fest, dass die Bautätigkeit auf die Ebene beschränkt werden und der naturschützerisch wertvolle Trockenhang am Hoger frei bleiben sollte. 1985 lagen die Resultate der Kartierung der Trockenstandorte im Kanton Bern vor. Diese stuften den Hang in Bremgarten als kantonal bedeutungsvollen Trockenstandort ein. Im selben Jahr ergriff die Gemeinde erste Verhandlungen für die Unterschutzstellung. Der oberste Teil des Hanges wurde 1987 von der Gemeinde erworben. Durch den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen mit den zwei Pächtern konnte 1988 die fachgerechte Pflege sichergestellt werden. 1989 wurde das Gebiet als kantonales Naturschutzgebiet aufgenommen.

    Naturschutzvorschriften und Verhaltensregeln
    Naturschutzgebiete gehören in erster Linie der Natur - wir Menschen sind nur auf Besuch. Trittschäden würden den Trockenstandort schnell stark beeinträchtigen. Deshalb wurde während der Hauptvegetationszeit (25. März - 01. September) ein Betretungsverbot erlassen. Dank der verschiedenen Wege durch das Gebiet kann man den Trockenstandort aber auch in dieser Zeit besuchen und sich an der bunten Pracht der Blumen und Schmetterlinge erfreuen.

     

    Weitere Infos
    Weitere Infos zu Fauna und Flora des Naturschutzgebiets Hoger sind in einer Broschüre festgehalten, die das Naturinspektorat des Kantons Bern herausgegeben hat.

    Die Broschüre kann beim Fachbereich Bau und Betriebe unter Telefon 031 306 64 60 kostenlos angefordert werden.

    Kantonaler Naturschutzaufseher: H. Garo, 3250 Lyss, Telefon 032 384 76 15, Natel 079 222 40 37.

     

    Unterhalt Reckweg
    Das Ufergehölz trägt zum Schutze des Ufers bei. Es dürfen nicht ohne weiteres störende Äste abgesägt werden.

    Damit die Wohnqualität der angrenzenden Liegenschaften nicht zu stark beeinträchtigt wird, hat die GNL einen Pflegeplan für den Unterhalt erarbeitet. Das Aareufer ist in Unterhaltsabschnitte aufgeteilt. Diese Abschnitte werden alle 3-5 Jahre kontrolliert und wenn nötig werden Massnahmen eingeleitet. Die Pflegemassnahmen werden durch das Bauamt ausgeführt.

    Die Anstösser werden gebeten, selber keine Rückschnitte oder Abholzungen vorzunehmen.

    Sollten störende Äste zurückgeschnitten werden, ist der Fachbereich Bau und Betriebe zu informieren, Telefon 031 306 64 60.

    Abfälle jeglicher Art, insbesondere Rasenschnitt und Gartenabfälle, dürfen nicht am Aareufer abgelagert werden. Die Missachtung dieser Vorschrift wird zur Anzeige gebracht.
     

    Nutzung öffentliche Flächen NöF
    Der Gemeinderat hat Anfang November 2015 ein Konzept zur Förderung der Partizipation der Bevölkerung im öffentlichen Raum verabschiedet.

    Dieses bezweckt die breite Nutzung von einzelnen öffentlichen Flächen durch die Bürgerinnen und Bürger und dadurch die Belebung des öffentlichen Raumes. Die zur öffentlichen Nutzung freigegebenen Flächen sind in einem Anhang 1 zum Konzept dargestellt.

    Für jede Nutzung der einzelnen Flächen wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Der Inhalt der Vereinbarung richtet sich nach Anhang 2 zum Konzept.


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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