Gruppe für Natur und Landschaft
Die Gruppe Natur und Landschaft setzt sich für eine ökologische und umweltgerechte Planung und Nutzung des Lebensraums ein. Sie ist der Planungskommission untergeordnet.
Die Gruppe setzt sich zusammen aus interessierten Bürgern (max. 5), dem Leiter des Bauamts sowie dem zuständigen Gemeinderat. Die Mitglieder werden von der Planungskommission gewählt. Die fachliche Begleitung wird durch den Grünplaner wahrgenommen.
Zu ihrem Aufgabenbereich gehören unter anderem:
- Umsetzung der natur- und landschaftsbezogenen Inhalte des Richtplans Ortsentwicklung
- Die Pflege des Ortsbildes im Bereich des öffentlichen Raumes
- Die Pflege und Entwicklung der Naherholungsgebiete sowie Aufsicht über die Schutzgebiete
- Erarbeitung und Umsetzung der Grün- und Uferschutzplanung
- Beratung von Gemeindebehörden und Privaten in Fragen, die Natur und Landschaft betreffen
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Bevölkerung für Natur- und Umweltfragen
Beispiele von in den letzten Jahren realisierten Projekten sind die Belebung des Dorfzentrums mit den Hochbeeten, die Mitarbeit bei der Broschüre "Bremgarten-mein Lebensraum", die Signalisation von Wanderrouten auf dem Birchiplateau, die Informationstafeln am Hoger oder die Verschönerung des Künstlerplatzes mit Unterstützung von Künstlern aus Bremgarten. Die GNL koordiniert die Neophyten-Bekämpfung auf den gemeindeeigenen Parzellen, die periodische fachliche Begutachtung der Biotope und organisiert Pflegeeinsätze mit Schulklassen.
Zudem hat die GNL hat im November 2015 ein Konzept zur Förderung der Partizipation der Bevölkerung im öffentlichen Raum erarbeitet. Dieses bezweckt die breite Nutzung von einzelnen öffentlichen Flächen durch die Bürgerinnen und Bürger und dadurch die Belebung des öffentlichen Raumes. Die GNL bildet auch hiermit einen Nährboden für lokale Initiativen und Projekte.
Nicht zu vergessen ist das Gmeinwärch, welches jährlich im Juni stattfindet: Ein Freiwilligeneinsatz in Bremgartens Natur, welcher traditionell mit einem offerierten Mittagessen rund um den Grill an der Familienbrätlistelle Seftau abgerundet wird. Dies wird in Zusammenarbeit mit Pro Bremgarten organisiert.
E-Mail: gnlbremgarten@gmail.com
Naturschutzgebiet Hoger
Bedeutung
Der Südhang am Hoger stellt den wertvollsten Trockenstandort in der Region Bern dar. Trockenwiesen sind durch ihren Blumenreichtum, durch die Vielzahl an Schmetterlingen und anderen Insekten leicht von den „übrigen" Wiesen zu unterscheiden.
Geschichte der Unterschutzstellung
Bereits 1980 stand für die Gemeinde fest, dass die Bautätigkeit auf die Ebene beschränkt werden und der naturschützerisch wertvolle Trockenhang am Hoger frei bleiben sollte. 1985 lagen die Resultate der Kartierung der Trockenstandorte im Kanton Bern vor. Diese stuften den Hang in Bremgarten als kantonal bedeutungsvollen Trockenstandort ein. Im selben Jahr ergriff die Gemeinde erste Verhandlungen für die Unterschutzstellung. Der oberste Teil des Hanges wurde 1987 von der Gemeinde erworben. Durch den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen mit den zwei Pächtern konnte 1988 die fachgerechte Pflege sichergestellt werden. 1989 wurde das Gebiet als kantonales Naturschutzgebiet aufgenommen.
Naturschutzvorschriften und Verhaltensregeln
Naturschutzgebiete gehören in erster Linie der Natur - wir Menschen sind nur auf Besuch. Trittschäden würden den Trockenstandort schnell stark beeinträchtigen. Deshalb wurde während der Hauptvegetationszeit (25. März - 01. September) ein Betretungsverbot erlassen. Dank der verschiedenen Wege durch das Gebiet kann man den Trockenstandort aber auch in dieser Zeit besuchen und sich an der bunten Pracht der Blumen und Schmetterlinge erfreuen.
Weitere Infos
Weitere Infos zu Fauna und Flora des Naturschutzgebiets Hoger sind in einer Broschüre festgehalten, die das Naturinspektorat des Kantons Bern herausgegeben hat.
Die Broschüre kann beim Fachbereich Bau und Betriebe unter Telefon 031 306 64 60 kostenlos angefordert werden.
Kantonaler Naturschutzaufseher: H. Garo, 3250 Lyss, Telefon 032 384 76 15, Natel 079 222 40 37.
Unterhalt Reckweg
Das Ufergehölz trägt zum Schutze des Ufers bei. Es dürfen nicht ohne weiteres störende Äste abgesägt werden.
Damit die Wohnqualität der angrenzenden Liegenschaften nicht zu stark beeinträchtigt wird, hat die GNL einen Pflegeplan für den Unterhalt erarbeitet. Das Aareufer ist in Unterhaltsabschnitte aufgeteilt. Diese Abschnitte werden alle 3-5 Jahre kontrolliert und wenn nötig werden Massnahmen eingeleitet. Die Pflegemassnahmen werden durch das Bauamt ausgeführt.
Die Anstösser werden gebeten, selber keine Rückschnitte oder Abholzungen vorzunehmen.
Sollten störende Äste zurückgeschnitten werden, ist der Fachbereich Bau und Betriebe zu informieren, Telefon 031 306 64 60.
Abfälle jeglicher Art, insbesondere Rasenschnitt und Gartenabfälle, dürfen nicht am Aareufer abgelagert werden. Die Missachtung dieser Vorschrift wird zur Anzeige gebracht.
Nutzung öffentliche Flächen NöF
Der Gemeinderat hat Anfang November 2015 ein Konzept zur Förderung der Partizipation der Bevölkerung im öffentlichen Raum verabschiedet.
Dieses bezweckt die breite Nutzung von einzelnen öffentlichen Flächen durch die Bürgerinnen und Bürger und dadurch die Belebung des öffentlichen Raumes. Die zur öffentlichen Nutzung freigegebenen Flächen sind in einem Anhang 1 zum Konzept dargestellt.
Für jede Nutzung der einzelnen Flächen wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Der Inhalt der Vereinbarung richtet sich nach Anhang 2 zum Konzept.