Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Für die Abwicklung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens auf Gemeindeebene ist der Gemeinderat zuständig. Die entsprechenden Einbürgerungsformulare und die notwendigen Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fachbereich Präsidiales.
Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren
Für das vereinfachte Einbürgerungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Heimatort des Schweizer Ehepartners zuständig.
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MontagDienstag bis DonnerstagFreitag
Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
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