Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Stimmberechtigung in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigt sind (ab Anmeldung in der Einwohnerkontrolle) alle Schweizer/innen (auch Auslandschweizer), die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben oder im Ausland wohnen und Bremgarten bei Bern als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches und kantonales Stimmrecht ausüben möchten. Stimmberechtigung in kommunalen Angelegenheiten Drei Monate ab Anmeldedatum alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB, bevormundet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben. Gemeindeurnenwahlen An der Urne werden folgende Gemeindeorgane gewählt: Nach Proporzverfahren
Nach Majorzverfahren
Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung entscheidet über Sachgeschäfte, welche gemäss Organisationsreglement in ihre Zuständigkeit fällt. Zu den Gemeindeversammlungen, welche mindestens zweimal pro Jahr stattfinden, wird im „Anzeiger Region Bern" eingeladen. Zudem erhält jede Haushaltung eine Botschaft des Gemeinderates zu den auf der Traktandenliste aufgeführten Geschäften.
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Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
13.30 bis 16.30 Uhr13.30 bis 16.30 Uhrgemeinderat(at)3047.chpraesidiales(at)3047.ch