Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Allgemeines zu Abstimmungen und Wahlen

  • Fachbereich Präsidiales
  • Stimmberechtigung in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten
    Stimmberechtigt sind (ab Anmeldung in der Einwohnerkontrolle) alle Schweizer/innen (auch Auslandschweizer), die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben oder im Ausland wohnen und Bremgarten bei Bern als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches und kantonales Stimmrecht ausüben möchten.

    Stimmberechtigung in kommunalen Angelegenheiten
    Drei Monate ab Anmeldedatum alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB, bevormundet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben.

    Gemeindeurnenwahlen
    An der Urne werden folgende Gemeindeorgane gewählt:
    Nach Proporzverfahren

    • 7 Mitglieder des Gemeinderates



    Nach Majorzverfahren

    • Der Gemeindepräsident bzw. die Gemeindepräsidentin, welche(r) zugleich in den Gemeinderat gewählt werden muss


    Gemeindeversammlung
    Die Gemeindeversammlung entscheidet über Sachgeschäfte, welche gemäss Organisationsreglement in ihre Zuständigkeit fällt. Zu den Gemeindeversammlungen, welche mindestens zweimal pro Jahr stattfinden, wird im „Anzeiger Region Bern" eingeladen.

    Zudem erhält jede Haushaltung eine Botschaft des Gemeinderates zu den auf der Traktandenliste aufgeführten Geschäften.


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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