Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Grundlage für die Information der Bevölkerung bilden das Kant. Informationsgesetz vom 2. November 1993 sowie die Kant. Informationsverordnung vom 26. Oktober 1994.
Gemäss Art. 26 Informationsgesetz (IG) informieren die Gemeindebehörden die Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
Der Gemeinde stehen folgende Publikationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Anzeiger Region Bern Der Anzeiger Region Bern ist das offizielle Publikationsorgan. Wichtige Gemeindemeldungen müssen jeweils zuerst im Anzeiger publiziert werden, bevor sie in einem gemeindeeigenen Infoblatt bzw. im Internet veröffentlicht werden können. Der Anzeiger Region Bern wird in alle Haushaltungen verteilt. Auf die Zustellung des Anzeigers Region Bern kann nicht verzichtet werden. Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung für die Bevölkerung, den Anzeiger zu lesen oder lesen zu lassen. Was im Anzeiger offiziell publiziert ist, gilt als rechtskräftig veröffentlicht. Dr Wecker „Dr Wecker" ist die viel und gern gelesene monatlich erscheinende Informationszeitschrift über unsere Gemeinde. Neben interessanten und vielfältigen Berichten und Hintergrundinformationen über Dorf und Bevölkerung orientiert der Gemeinderat unter der Rubrik „Informationen aus dem Gemeinderat" jeweils über seine Tätigkeit und aktuelle Geschäfte. Es werden ebenfalls andere wichtige Informationen für die Bevölkerung publiziert. E-Mail für Inseraten-Annahme
Amtsblatt des Kantons Bern Sofern es die Spezialgesetzgebung verlangt, werden offizielle Publikationen auch im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht, so z.B. die Traktandenliste der Gemeindeversammlung, Erbenrufe, Auflagen und Genehmigungen von Überbauungsordnungen, etc. Das Amtblatt liegt beim Fachbereich Präsidiales zur Einsicht auf.
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Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
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