20.09.2024
Nutzung Zivilschutzanlage durch das SEM
Im Wecker vom 29. August hat der Gemeinderat die Bevölkerung über eine mögliche temporäre Nutzung der Zivilschutzanlage Bremgarten durch das Staatsekretariat für Migration (SEM) informiert.
Der Gemeinderat hat inzwischen mit dem Staatsekretariat für Migration Mitte September den Mietvertrag für die temporäre Nutzung der Zivilschutzanlage Chutzenstrasse 5 abgeschlossen. Dieser ist auf Ende März 2025 befristet. Die Zivilschutzanlage wird somit für die temporäre Unterbringung – wenn sie denn tatsächlich erfolgen sollte – zur Verfügung gestellt, zumal die Anlage schon längere Zeit eine strategische Reserve des Kantons für die Unterbringung von Asylsuchenden darstellt.
Nach der Verteilung von Flugblättern an die Haushaltungen von Bremgarten sind einzelne kritische Rückmeldungen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern an den Gemeinderat gerichtet worden. Grundsätzlich wird darin der Wunsch geäussert, dass die Frage der Nutzung der Zivilschutzanlage der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Indes liegt der Beschluss zu diesem Geschäft gemäss Organisationsreglement der Gemeinde in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderates. Der Gemeinderat als Führungsorgan der Gemeinde ist sachlich für diesen Entscheid zuständig.
In den Flugblättern wird u.a. die Besorgnis geäussert, die Zivilschutzanlage stehe in dieser Zeit nicht für die Unterbringung der Bevölkerung zur Verfügung. Für den Gemeinderat ist dieses Vorgehen mit einem befristeten Vertrag bis Ende März 2025 indes in der aktuellen Sicherheitslage verhältnismässig. Wie bereits im Wecker von August 2024 dargelegt, ist – falls der Bezug der Anlage konkret wird, was derzeit unsicher ist – eine Informationsveranstaltung mit der Bevölkerung vorgesehen. Fragen und Problemstellungen werden im Rahmen eines runden Tisches laufend und regelmässig besprochen. Die Bevölkerung wird an diesen runden Tischen in geeigneter Weise vertreten sein und am gemeinsamen Gedankenaustausch teilnehmen können. Der Gemeinderat wird an diesem Anlass in Dialog mit der Bevölkerung treten und sein Vorgehen erläutern.
Der Gemeinderat
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