11.07.2022
Hundetaxen 2022
Gemäss Reglement über die Hundetaxen der Einwohnergemeinde Bremgarten ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August älter als 6 Monate sind.
Im August 2022 wird den Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2022 in Rechnung gestellt. Nach Beschluss der Stimmberechtigten beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2022 unverändert CHF 100 pro Tier.
Mit der Abschaffung der obligatorischen Tollwutschutzimpfung wird die Hundekontrollmarke nicht mehr jährlich neu geprägt. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust der Marke kann diese bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5 ersetzt werden.
Hundehalter, die neu in unsere Gemeinde gezogen sind oder deren Hund verstorben ist, ersuchen wir, sich beim Fachbereich Finanzen zu melden.
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74