Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Öffentliche Auflage kantonale Wasserbaubewilligung, Aufwertung und Instandsetzung Aareraum Seftau - Halenbrücke, Bremgarten bei Bern, Kirchlindach

13.09.2023

Betrifft: Bremgarten bei Bern, Kirchlindach

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Art. 30 ff des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) die kantonale Wasserbaubewilligung für das unten stehende Vorhaben auf:
              
Titel des Planes: Aufwertung und Instandsetzung Aareraum Seftau - Halenbrücke
              
Wasserbauträger/in
BKW Energie AG
              
Gewässer
Aare (37)
              
Standort

Aareraum Seftau - Halenbrücke
              
Koordinaten
2 599 981 / 1 202 002 bis 2 598 459 / 1 202 258
              
Vorhaben

Aufwertung und lnstandsetzung Aareraum Seftau - Halenbrücke
              
Beanspruchte Ausnahmen
• Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 - 7 WaG, Art. 5ff WaV, Art. 19 KWaG)
• Nachteilige Nutzung (Art. 16 WaG, Art. 14 WaV)
• Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25 - 27 KWaG)
• Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
• Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 - 1O BGF)
• Bauten und Anlagen in der Uferschutzzone (Art. 5 SFG)
• Eingriffe in Bestande geschützter Pflanzen (Art. 19 und 20 NschV)
• Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
• Eingriff ins Fuss- und Wanderwegnetz (Art. 6 und 7 FWG)
• Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
• Eingeschrankte Schifffahrt
              
Rodungsflächen/Parzellen
• Definitive Rodung 308 m2
• Temporäre Rodung 183 m2
• Ersatzaufforstung 491 m2
              
Auflagestelle/Auflagedauer

Auflage- und Einsprachefrist:

13.09.2023 bis 20.10.2023

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Bremgarten bei Bern und Gemeindeverwaltung Kirchlindach
Zudem sind die Unterlagen auf einem Server der BKW digital einsehbar. Der Link zum Server ist auf den Webseiten der Gemeinde Bremgarten und der Gemeinde Kirchlindach zu finden.
              
Aussteckung

Das Vorhaben ist im Gelände gem. Absteckungsplan ausgesteckt.
                             
Rechtliche Hinweise
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Sie können die Unterlagen auf er Gemeindeverwaltung oder unter folgendem Link einsehen:

Einsehen der Unterlagen

 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Energiestadt Bremgarten