30.08.2019
Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten von Bremgarten – Einführung per 1. August 2020
Im Zusammenhang mit der Revision der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration müssen die Gemeinden bis spätestens Ende 2020 das Betreuungsgutscheinsystem einführen, wollen Sie weiterhin ihre Ausgaben via Kanton abrechnen können.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Betreuungsgutscheine ab August 2020, d.h. auf Beginn des Schuljahres 2020/21 einzuführen. Davon sind einerseits die beiden Kitas in der Gemeinde, d.h. die private KiTa Wombat und die gemeindeeigene Kita Stärnschnuppe betroffen. Ebenso die in Bremgarten wohnhaften Eltern, die ihre Kinder in einer anderen Kita ausserhalb der Gemeinde betreuen lassen, sofern diese Kitas ebenfalls Betreuungsgutscheine abrechnen.
Die Betreuungsgutscheine ermöglichen einen effizienten Einsatz der Mittel und eine bedarfsge-rechte Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ohne Kontingente auf kantonaler Stufe. Auch die Institutionen werden neu gleichbehandelt, indem die Eltern die Gutscheine im ganzen Kanton im zum System zugelassenen Angebot ihrer Wahl einlösen können.
Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, die Betreuungsgutscheine nicht zu kontingentieren, bzw. zahlenmässig einzuschränken. Die Betreuungsgutscheine sind abhängig von der Höhe des Einkommens und von weiteren betreuungsrelevanten Kriterien.
Weil die Gutscheine ab 1. August 2020 gemeindeübergreifend eingelöst werden können, haben die Eltern mehr Auswahl und ein Wohnsitzwechsel bedeutet nicht unbedingt einen Kita-Wechsel.
In den kommenden Monaten werden seitens Kanton weitere konkrete Informationen zum Hand-ling der Betreuungsgutscheine erwartet. Wir werden die Bevölkerung auf dem Laufenden halten. Eltern von Kindern mit einem laufenden Betreuungsverhältnis werden direkt informiert.
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