04.11.2021
Aktualisierung der Ortsplanung – öffentliche Auflage im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 13. Dezember 2020 an der Urne der Ak-tualisierung der Ortsplanung zugestimmt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung festgestellt, dass die Änderungen zwischen den neuen und den alten Bestimmungen nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt wor-den sind.
Dies wird nun nachgeholt und der Gemeinderat bringt die farblich angepassten Unterlagen zur nochmaligen öffentlichen Auflage, mit der Absicht, diese im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV zu beschliessen. Die ergänzten Markierungen dienen zur verbes-serten Nachvollziehbarkeit der bereits vorgenommenen Änderungen.
Das Auflagedossier umfasst:
- Änderungen Baureglement aufgrund Einführung BMBV
- Änderung Uferschutzplan 1:2000 in Bezug auf die Festlegung des Gewässerraumes
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 PRV
Die Akten liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bau und Be-triebe, Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten bei Bern, während der ordentlichen Schalteröff-nungszeiten öffentlich auf.
Auflagefrist: 10. November bis 9. Dezember 2021
Aufgrund der aktuellen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus empfehlen wir der Bevölkerung, die Unterlagen über folgenden Link zu studieren und herunterzuladen:
https://ftp.raumplan.ch/?u=NTdX&p=Zd3K
Innert der Auflagefrist kann gegen die aufgelegten Unterlagen und Pläne bei der Gemeinde-verwaltung zuhanden des Gemeinderates schriftlich und begründet Einsprache erhoben wer-den.
Der Gemeinderat
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74