11.04.2017
Beglaubigung von Unterschriften
Vermehrt gelangen Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Beglaubigung einer Unterschrift auf einem Dokument (z.B. Auszahlung von Pensionskassenguthaben) an die Verwaltung.
Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar/eine bernische Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar/eine Notarin Ihrer Wahl.
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74