07.11.2024
Wärmekollektiv Bremgarten – Information über Urteil des Bundesgerichts
Die Gemeindeversammlung hat am 3. Juni 2019 u.a. den Umbau des Wärmekollektivs Bremgarten in einen warmen Wärmeverbund beschlossen und ein neues Wärmekollektiv-Reglement genehmigt. Bisher wird das Wärmekollektiv als kalter Wärmeverbund betrieben.
Gegen diese Beschlüsse haben die Heizzentrale Kalchacker AG und einige Privatpersonen Beschwerde bis vor Bundesgericht erhoben.
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 3. September 2024 die Beschwerde letztinstanzlich abgewiesen. Es stützt damit die Entscheide des Verwaltungsgerichts vom 9. März 2023:
- Die Erstellung eines warmen Verbundes wird als verhältnismässig eingestuft (die Eigentumsrechte werden nicht verletzt).
- Das Urteil bestätigt auch, dass der Gemeinderat die Konzession für den Betrieb des Wärmeverbundes freihändig vergeben darf (keine vernünftige Alternative zur ewb als Konzessionärin bei einem warmen System).
Der Gemeinderat nimmt das Urteil des höchsten Gerichts mit Genugtuung zur Kenntnis, weil es die Entscheide der Gemeindeversammlung als rechtlich einwandfrei beurteilt. Rein rechtlich stünde der Realisierung eines warmen Verbundes somit nichts mehr im Weg. Der Gemeinderat hat aber bereits während des Beschwerdeverfahrens mit allen betroffenen Heizzentralen in der Gemeinde einen Dialogprozess begonnen, um - wenn möglich - über das weitere Vorgehen einen Konsens zu erzielen und umstrittene Fragen zur Zukunft des Wärmekollektivs gemeinsam zu vertiefen. Diese Arbeiten sind mit Unterstützung eines Expertenbüros im Gang und sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. An diesem Dialogprozess hält der Gemeinderat fest.
Somit wird der Gemeinderat im 1. Quartal 2025 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Arbeiten und des Dialogs über die weiteren Schritte entscheiden können. Er strebt eine Lösung an, die einen möglichst hohen Anteil CO2-freier erneuerbarer Energie aufweist sowie wettbewerbsfähige Preise und damit auch Neuanschlüsse an den Wärmeverbund ermöglicht.
Falls die Lösung im Einklang mit den bisherigen Beschlüssen der Gemeindeversammlung ist, werden diese schrittweise umgesetzt. Falls aber eine Anpassung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung notwendig wäre, würde der Gemeinderat ein entsprechendes Geschäft der Gemeindeversammlung im Juni 2025 zum Beschluss vorlegen.
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