08.10.2019
Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften
Name
Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften
Beschreibung
Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin/jeden Notar vorgenommen (gemäss Art. 62 Notariatsverordnung). Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern keine Beglaubigungen/Bestätigungen von Unterschriften vornehmen.
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74