30.08.2019
Melde- oder Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
Solaranlagen sind erwünscht, jedoch nicht in jedem Falle bewilligungsfrei. Gemäss Artikel 32a Absatz 3 der eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) müssen Solaranlagen, die nicht der Bau-bewilligungspflicht unterstehen, vor der Installation der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde gemeldet werden. Es sind die Kantonalen Richtlinien über solche Anlagen zu beachten. Neue Solaranlagen sind also melde- oder baubewilligungspflichtig.
Je nach Fall ist für vermeintlich baubewilligungsfreie Anlagen trotzdem eine Baubewilligung nö-tig. Bewilligungspflichtig in jedem Fall sind Anlagen auf Häusern des Ortsbildinventars oder auf-geständerte Solaranlagen. Via Meldeformular muss die Gemeinde über bereits erstellte Anlagen informiert werden. Deshalb wird empfohlen, eine geplante Anlage vorgängig mit der Bauverwal-tung zu besprechen.
Das Meldeformular für Solaranlagen (MfS) von der kantonalen Verwaltung kann beim Fachbe-reich Bau und Betriebe bezogen (bau@3047.ch) oder im Internet unter
www.jkg.be.ch - Baubewilligungen heruntergeladen werden.
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