06.07.2017
Bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Präsidiales, können Motorfahrrad- und E-Bike-Kontrollmarken für das aktuelle Versicherungsjahr bezogen werden. Die Kontrollmarken sind jeweils bis 31. Mai des Folgejahres gültig.
Die Kontrollmarken sind jeweils bis 31. Mai des Folgejahres gültig.
Neulenker können bei der Gemeindeverwaltung die Kontrollmarke sowie das Kontrollschild beziehen. Für die Erneuerung der Kontrollmarke sowie für die erstmalige Eintragung mit Kontrollschild benötigt die Gemeindeverwaltung den Fahrzeugausweis.
Die Gebühren betragen:
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74